Penzion U kopyta
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Pension U kopyta
Unser Angebot
Unterkunftsordnung
- In der Unterkunftseinrichtung können nur ordentlich angemeldete Gäste untergebracht werden. Zu diesem Zweck haben Gäste einem Mitarbeiter der Unterkunftseinrichtung ihre Personalausweise, gültige Reisepässe oder andere gültige Personalnachweise vorzulegen.
- Bei dem Urlaubsantritt ist der Gast verpflichtet, eine Auftragsbestätigung zusammen mit einem Beleg über Vorschusszahlung vorzulegen. Wird einer dieser Belege nicht vorgelegt, ist der Quartiermeister berechtigt, die Unterkunft abzulehnen, resp. der Gast ist verpflichtet, den ganzen Preis für die Unterkunft in bar zu bezahlen.
- Die Zahlung für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen hat der Gast, der in bar zahlt, sofort beim Urlaubsantritt zu bezahlen.
- Der Quartiermeister hat das Recht, die Unterkunft einer größeren Zahl von Personen abzulehnen, falls diese in der Auftragsbestätigung nicht angeführt sind.
- Das Alter der Kinder, das zur Einordnung in betreffende Kategorie maßgebend ist, wird zum Tag des Urlaubsantritts bestimmt.
- Im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder Unterbrechung des Aufenthaltes ohne Verschulden seitens des Quartiermeisters entsteht diesem keine Pflicht, den Preis für die Unterkunft oder seinen Teil zurückzuerstatten.
- Es ist verboten, im Unterkunftsteil des Objektes gefährliche Tiere zu züchten.
- Treten Mängel an der Objektausstattung auf, muss davon der Quartiermeister unverzüglich informiert werden; dieser ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, und zwar sofort, soweit möglich. Falls dies nicht geschieht, erstellen der Gast mit dem Quartiermeister ein Ausgleichsprotokoll. Ohne dieses Protokoll wird keine Beanstandung anerkannt. Die Beanstandung ist spätestens 3 Arbeitstage nach dem Aufenthaltsende geltend zu machen.
- Falls der Gast Schäden am Eigentum des Quartiermeisters verursacht, ist er verpflichtet, diese an Ort und Stelle in bar zu begleichen. Er ist berechtigt, über den bezahlten Schaden eine schriftliche Bestätigung vom Quartiermeister zu bekommen.
- Für Schäden am Eigentum der Gäste, beziehungsweise für eine Entwendung von Sachen, die in frei zugänglichen Räumen der Pension liegen bleiben, trägt der Quartiermeister keine Verantwortung; der Quartiermeister erklärt jedoch, dass er alles dafür macht und machen wird, dass es zu keinen Schäden am Eigentum der Gäste kommt. Das Eigentum der Gäste ist nicht versichert.
* Der Objektbesitzer haftet für keine Verletzungen und keine Beschädigung von Eigentum der Gäste seiner Unterkunftseinrichtung, falls diese nicht in Verwahrung gegeben wurden. Die Haftung bezüglich physischer und rechtlicher Personen richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
* Der Quartiermeister hat alle Maßnahmen getroffen, um eine Gesundheitsschädigung der Gäste zu vermeiden. Der Quartiermeister trägt beim laufenden Betrieb keine Haftung für die Gesundheit seiner Gäste. Wir ersuchen die Gäste, Schutzbefohlene nicht ohne Aufsicht zu lassen. Weder Gesundheit noch Leben der Gäste sind vom Quartiermeister versichert.
- Die Gäste sind während des Aufenthaltes verpflichtet, das Ferienheim und seine Umgebung in Ordnung und Sauberkeit aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass ein Gast erhebliche Verunreinigung verursacht, ist er verpflichtet, ihre Beseitigung sicherzustellen, beziehungsweise diese Situation mit dem Quartiermeister zu konsultieren.
- Die Gäste haben während des Aufenthaltes von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten.
- Rauchen und Feueranmachen in Zimmern ist verboten. Das Rauchen ist nur im Gesellschaftsraum und auf dem Hof der Pension erlaubt. Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in anderen Räumen als in der Küche ist ebenfalls verboten. Im Falle, dass es zu einer Verletzung dieser Bestimmungen kommt, ist diese Tatsache ein Grund zur sofortigen Beendigung des Aufenthaltes ohne Anspruch an eine Rückerstattung beliebigen Betrages.
- Mit Rücksicht auf Energieeinsparung und im Zusammenhang damit auf die Umwelt ersucht der Quartiermeister die Gäste, im Winter nicht langfristig zu lüften, oder durch eine Lüftung die Temperatur im Zimmer zu reduzieren. Zur Temperaturreduzierung muss man den Thermostat des Heizkörpers regeln oder sich an den den Quartiermeister wenden.
- Die Objekteinrichtung darf nicht verschoben oder aus dem Ferienheim hinausgetragen werden.
- In Zimmer ist die Nutzung eigener Elektrogeräte nicht erlaubt, mit der Ausnahme von denjenigen, die zur Körperpflege dienen, und der Personalcomputer.
- Die Gäste sind verpflichtet, beim Verlassen der Pension Wasserhähne abzudrehen, Fenster zu schließen, Elektrogeräte auszuschalten, Licht auszumachen und die Tür zu verschließen.
- Bei der Abfahrt sind die Gäste verpflichtet, die Schlüssel an einer im voraus vereinbarten Stelle abzugeben. Werden die Schlüssel verloren, hat der Gast die Kosten im Zusammenhang mit dem Gesamtaustausch einschließlich der Schlosseinlage der Eintrittstür zu vergüten.
- Mit der Bezahlung einer Anzahlung oder eines ganzen Aufenthaltspreises nimmt der Auftraggeber diese Unterkunftsordnung zur Kenntnis und ist damit einverstanden.
- Jeder Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten. Im Falle einer groben oder wiederholten Verletzung ist das Objektbesitzer berechtigt, die Unterkunft entschädigungslos aufzuheben.
- Sämtliche Bestimmungen der Unterkunftsordnung gülten ausnahmslos, falls der Quartiermeister mit dem Gast nicht anders vereinbart.
- Die Unterkunftsordnung gilt von 01. Januar 2008 bis auf Widerruf.
Penzion "U kopyta" - Pavlíčky 15, 472 01 Doksy, Czech republic
tel.: +420 487 870 127, +420 604 105 456, e-mail: ukopyta@seznam.cz